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Meldepflicht verschoben - Geschäfte mit Kryptowährungen

Die für diesen Monat (Januar 2023) geplante Verpflichtung, die Steuerbehörde über Transaktionen mit Kryptowährungen zu informieren, wird auf das Jahr 2024 verschoben.

Dies geschieht inmitten der Turbulenzen die Kryptowährungen derzeit durchlaufen.

Geplant war, dass bereits 2023 Erklärungen vorliegen müssen die sich auf Krypto-Geschäfte hinsichtlich des Jahres 2022 beziehen.

Die Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass die Verordnung zur Entwicklung des Betrugsbekämpfungsgesetzes, welches die Verpflichtung zur Abgabe informativer Erklärungen festlegt, noch nicht veröffentlicht wurde.

…..Obwohl sich die Vorlage informativer Erklärungen auf das nächste Jahr verzögert, erinnert das Finanzministerium daran, dass jegliche Geldgewinne die mit/durch virtuelle Währungen erzielt wurden, der Einkommenssteuer unterliegen.

Bild Quelle: cdm archiv