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FKK-Zwang in Urbanisation verboten

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass eine Eigentümergemeinschaft in Gemeinschaftsbereichen einer Wohnsiedlung, einschließlich des Swimmingpools und der Gärten, keine „FKK“ vorschreiben darf.

Der Ausschluss von Nachbarn, die diese Bereiche bekleidet betreten wollen, verstößt unter anderem gegen das Recht auf Gleichheit und das Recht auf Privatsphäre.

Die Richter fällten diese Entscheidung, nachdem eine Eigentümergemeinschaft in Almeria erklärt hatte, dass FKK für den Zugang zu gemeinschaftlichen Flächen unerlässlich sei.

Man stellte sogar einen Sicherheitsdienst ein, um die Einhaltung der „Freikörperkultur“ zu überwachen…..

…..Der Oberste Gerichtshof führte weiter aus, dass der nackte Gang zum Schwimmbad und in die Gärten „respektabel und legitim“ sei.

ABER

Erzwungen werden kann er aber nicht !

Die Kläger wurden mit 1.000 Euro entschädigt, da ihre Grundrechte durch die FKK-Verordnung verletzt wurden. So der OGH.

Bild Quelle: okdiario/com