Gefängnis für Klaps auf den Hintern

Der Oberste Gerichtshof von Andalusien (TSJA) hat einen 33-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er ein Mädchen auf das Gesäß geschlagen hatte.

Der Angeklagte wurde ursprünglich vom Provinzgericht Malaga verurteilt, legte aber Berufung ein, die TSJA wies seine Berufung jedoch zurück.

Das Gericht ordnete außerdem an, dass es dem Angeklagten verboten ist, mit der Minderjährigen zu kommunizieren oder sich ihr in irgendeiner Weise zu nähern, sowie sich zwei Jahre lang von ihr und ihrem Zuhause in einem Umkreis von 500 Metern aufzuhalten.

Laut des Verteidigers des Angeklagten habe das Klatschen auf das Gesäß nicht unbedingt eine sexuelle Konnotation, insbesondere in diesem Fall, in dem es sich um eine kurze, unerwartete und unbedeutende Handlung handelte und kein Augenkontakt zwischen ihnen bestand.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass der Angeklagte die Position des Mädchens ausnutzte. Das Mädchen beugte sich und war teilweise im Auto ihrer Mutter. 

Der entsprechende Paragraph besagt, dass selbst eine leichte und flüchtige Berührung des Gesäßes einer Frau, insbesondere in einem erogenen Bereich, eine sexuelle Bedeutung hat…..

…..In Spanien (und den meisten Teilen der Welt) ist es illegal, den Körper einer Frau ohne ihre Zustimmung zu berühren.

Je nach den konkreten Umständen des Falls kann jeder körperliche Kontakt mit einer anderen Person ohne deren Zustimmung als Körperverletzung oder sexueller Missbrauch angesehen werden.

Die Gesetze in Spanien schützen Einzelpersonen vor jeder Art von unerwünschtem Körperkontakt, einschließlich der Berührung des Körpers einer Frau ohne ihre Zustimmung.

Das Urteil stellt somit klar, dass ein solches Verhalten zu einer Anklagen und darüber hinaus auch zu einer Gefängnisstrafe führen kann.

Bild Quelle: lavanguardia/com