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Haushaltshilfen-Gesetz

Hausangestellte waren in Spanien bislang und vor allem Frauen, in prekären Situationen. Nämlich „ohne“ Vertrag. Das will die spanische Regierung nun ändern.

Die Haushaltshilfen sollen grundsätzlich bessergestellt werden. Ab dem 1. Oktober werden sie Anrecht auf Arbeitslosengeld haben.

Darüber hinaus können sie ab diesem zeitpunkt nicht mehr grundlos gekündigt werden. Diese Änderungen gelten sowohl für neue Verträge als auch für solche, die bereits bestehen.

Beim Gehalt an sich gibt es ebenfalls Mindestanforderungen, die rückwirkend bis Anfang des Jahres gelten sollen.

Arbeitgeber, die ihre Haushaltshilfen mehr als 120 Tage im Jahr beschäftigen, müssen sich an den gesetzlichen Mindestlohn halten…..

…..Das heißt, bei Vollzeitverträgen mit mehr als 40 Stunden sind das 1.000 Euro im Monat, bei Teilzeitverträgen entsprechend weniger.

Wer seine Putzfrau weniger als 120 Tage im Jahr beschäftigt, muss mindestens 7,82 Euro pro Stunde zahlen, wobei in der Praxis die meisten Arbeitgeber ohnehin mehr zahlen dürften.

Bild Quelle: ultimahora/es