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Spanien Ausweisung !?

Können in Spanien lebende Ausländer für jede Art von Straftat ausgewiesen werden oder nur für bestimmte Straftaten ?

Gemäß Artikel 53.1 a) 4/2000 des spanischen Gesetzbuchs kann die Ausweisung von Ausländern bei Straftaten in Betracht gezogen werden, die als schwer (grave) oder sehr schwer (Muy grave) eingestuft werden.

Zu den schwerwiegenden Straftaten gehören unter anderem:

– Überschreiten der Aufenthaltsdauer (Visum-Datum-Stempel)
– Illegales Arbeitsverhältnis
– Verschweigen oder Fälschen von Informationen
– Versäumnis einen ausländischen Personalausweis zu beantragen
– Nichtanmeldung bei der Sozialversicherung

Die spanische Liste der sehr schweren Straftaten oder „infracciones muy graves“ umfasst Straftaten wie die Beteiligung an Aktivitäten, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit darstellen könnten, die Zugehörigkeit zu einem Verbrecher-Organisation, sowie die Beteiligung an „Menschenhandel“.

Werde ich wegen dieser Straftaten wirklich abgeschoben ?

Wenn Sie als Ausländer eine dieser Straftaten begehen, besteht die sehr reale Möglichkeit, dass Sie ausgewiesen werden…..

…..Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

In einem Bericht der Zeitschrift Legal Today aus dem Jahr 2021, die zu Reuters gehört und von und für Juristen geschrieben wird, heißt es, dass spanische Gerichte in den letzten Jahren eher dazu neigen, Ausländer zu einer Geldstrafe oder zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen, als sie auszuweisen.

Die spanische Gesetzgebung hingegen schreibt vor, dass Straftäter entweder ausgewiesen oder zu einer Geldstrafe verurteilt werden, aber nicht beides.

In den meisten Fällen werden Ausländer, die in Spanien einer Straftat überführt werden, zu einer Haftstrafe verurteilt.

Bild Quelle: informacion/es