Spanien Nachrichten
150 km/h Ok - Auch wenn nur 120 km/h erlaubt ?!
- ND-es 20MINUTOS
- Allgemein
Es gibt keinen einzigen Autofahrer in Spanien, der nicht weiß, dass die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Schnellstraßen 120 km/h beträgt.
Es mag etwas kurios erscheinen, aber es gibt einen Fall, in dem ein Fahrzeug 150 km/h erreichen kann und trotzdem die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit einhält.
In diesem speziellen Fall handelt es sich nicht um ein Einsatzfahrzeug, wie z. B. einen Krankenwagen oder eine Polizei- oder Guardia-Civil-Streife, sondern um einen Verkehrsteilnehmer mit einem herkömmlichen Auto.
Die einzigen Autos, die auf spanischen Straßen legal 150 km/h erreichen dürfen, sind Versuchsfahrzeuge, die allerdings sichtbar die V-12-Plakette tragen müssen, die besagt, dass es sich um ein Versuchsfahrzeug handelt.
Diese Plakette ist ein rotes Schild mit den Buchstaben F.V (Fahrzeughersteller) und wird sowohl neben dem vorderen als auch hinteren Nummernschild angebracht.
Abgedeckt durch den Artikel 47 der Allgemeinen Fahrzeugverordnung, der die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h über der für diese Straße geltenden Höchstgeschwindigkeit, d. h. 150 km/h, festlegt.
Trotz dieser Ausnahmeregelung muss der Fahrzeughersteller, der diese Art von Test durchführen möchte, eine Reihe von Genehmigungen beantragen.
Die Tests dürfen nicht auf innerstädtischen Straßen, Kreuzungen oder Strecken mit besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern durchgeführt werden, wie im oben genannten Abschnitt der Verordnung
angegeben, und auch nicht auf Strecken, auf denen es bereits zu einer Häufung von Unfällen gekommen ist. …..

….. Darüber hinaus muss es sich bei der Person, die die Tests mit diesem Fahrzeug durchführt, um einen Berufskraftfahrer handeln, der von dem Automobilunternehmen, das die Tests durchführt, unter Vertrag genommen wurde.
Dies ist der einzige Fall, in dem es erlaubt ist, mit 150 km/h auf einer Straße zu fahren, die auf 120 km/h begrenzt ist.
Ein „normaler“ Fahrer, welcher diese Geschwindigkeit auf einer Autobahn oder einer Schnellstraße erreicht, wird mit einem Bußgeld von 100 Euro belegt, einen Punkte-Verlust muss er nicht befürchten.
Bild Quelle: 20minutos-es