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DGT gibt leichte Entwarnung - V16-Warnleuchte

Es sind nur noch wenige Wochen bis zum Inkrafttreten der Pflicht zur Mitführung vernetzter V16-Warnleuchten in Fahrzeugen.

Ab dem 1. Januar 2026 werden diese die Warndreiecke endgültig als einziges zulässiges Mittel zur Warnung vor Unfällen oder Fahrzeugpannen im Straßenverkehr ersetzen.

Wie erwartet, warten viele mit dem Kauf bis zur letzten Minute, und noch viel zu viele haben von dieser Pflicht überhaupt noch nicht gehört oder wissen nicht, was eine V16-Warnleuchte ist und wie sie funktioniert.

Daher bemühen sich die Medien seit einigen Monaten verstärkt darum, die Öffentlichkeit hinsichtlich des neuen Geräts zu informieren, da Fahrer ohne die Leuchte ein Bußgeld riskieren.

Auch Institutionen wie die Generaldirektion für Verkehr (DGT) und das Innenministerium, dem die DGT untersteht, unternehmen derzeit diese Anstrengungen.

Aufgrund der hohen Nachfrage in letzter Minute scheint es nun auch Lieferengpässe zu geben. V16-Warnleuchten müssen von der DGT zugelassen sein.

Gibt es eine Verlängerung der Ersatzpflicht ?

Angesichts einiger kursierenden Gerüchte über eine mögliche Verschiebung
der verpflichtenden Einführung des Geräts, stellt die spanische Verkehrspolizei jedoch klar: Der 1. Januar bleibt unverändert – Dieser Stichtag wurde bereits vor fünf Jahren festgelegt, daher ist die Behörde der Ansicht, dass ausreichend Zeit für die Beschaffung der Warnleuchte zur Verfügung stand. …..

….. „Pere Navarro“, Direktor der DGT (Spanische Generaldirektion für Verkehr), hat jedoch Autofahrer, die noch keine Rundumleuchte haben, beruhigt: Die Strafe von 80 Euro für das Fehlen einer solchen Leuchte wird ab dem 1. Januar noch „NICHT“ verhängt.

Stattdessen werden sich die Beamten eine gewisse Zeit lang darauf konzentrieren, die Fahrer zu informieren, anstatt Bußgelder zu verhängen.

So die DGT auf dem achten Treffen der Städte für Verkehrssicherheit und nachhaltige Mobilität, das vor wenigen Tagen in „Badajoz“ stattfand.

Bild Quelle: ondavasca-es