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Eheaufhebung, Trennung und Scheidung in Spanien

Man heiratet, lässt sich derzeit aber weniger scheiden. Und auch gerichtlich wird sich momentan weniger getrennt, zehnmal weniger als im Jahr 1989.

Einen Tag, nachdem die Bischofskonferenz verkündet hat, dass die Zahl der kirchlichen Eheschließungen in Spanien rückläufig ist (33.500 im letzten Jahr), hat sich der Allgemeine Rat der Justiz (CGPJ) zu Wort gemeldet.

Die Zahl der Eheschließungen in Spanien ist rückläufig, so das Leitungsgremium der Justiz.

Darüber hinaus hat die CGPJ die Zahlen für das dritte Quartal des letzten Jahres diesbezüglich nochmals überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Gesamtzahl der Anträge auf Eheauflösung um 1,4 % zurückgegangen ist (religiöse Trauungen gingen um 5 % zurück).

Es gibt viele Arten der Trennungen, allerdings sind lediglich drei davon legal: Eheaufhebung, Trennung und Scheidung.

Wobei es noch den Aspekt gibt, dass die Ehe mangels gesetzlicher Voraussetzungen nie zustande gekommen ist.

Bei einer Scheidung hingegen iist rechtlich klar, dass zuvor eine Ehe bestanden hat und diese nun beendet ist. ……

….. „Trennung“ bedeutet, dass die Ehegatten aufhören, zusammenzuleben, obwohl sie formell verheiratet bleiben. In dem von der Justiz analysierten Zeitraum gingen alle Forderungen nach Eheauflösung oder Annullierung zurück.

Bild Quelle: lavanguardia/es