¿Habla español?

Die meisten EU-Länder verlangen bereits einen Integrationsnachweis, in der Regel in Form von Prüfungen in der Muttersprache und kulturellen Kenntnissen.

Diese sind ein Teil der Voraussetzung, um die volle Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes zu erhalten.

Derzeit gibt es in Spanien nur eine Minimalanforderung für Migranten, welche nach 10 Jahren Aufenthalt im Land, die Staatsbürgerschaft beantragen.

Damit ist Spanien eines der EU-Länder, die hinsichtlich Staatsbürgerschaft-Vorraussetzung „Landessprache“ erheblich nachsichtiger sind.

Sollte Spanien dem Beispiel anderer EU-Länder folgen und die Sprachtests A2 oder B1 zu einem Teil der Aufenthaltskriterien machen ? …..

….. Derzeit sind fast 17,5 Prozent der spanischen Bevölkerung Migranten aus anderen Ländern.

Obwohl eine hohe Anzahl von Migranten aus spanischsprachigen südamerikanischen Ländern stammt, so kommt doch ein höherer Prozentsatz aus Ländern, in denen kein Spanisch gesprochen wird.

Bild Quelle: gaceta/es