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Luftverschmutzung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Spanien der Aufforderung der Kommission in Bezug auf die Verschmutzungsgesetze in Madrid und Barcelona in zwei konkreten Punkten nicht nachgekommen ist.

Die Kommission warf Spanien vor, gegen die Luftqualitätsrichtlinie für den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid NO2 verstoßen zu haben, der laut EuGH seit 2010 im Barcelona-Gebiet von Vallès-Baix Llobregat und in Madrid systematisch und kontinuierlich überschritten wird.

Nach dem Urteil vom 22. Dezember urteilte der EuGH: „Spanien hat nicht dafür gesorgt, dass der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Grossraum von Spanien, im Zeitraum von 2010-2018, eingehalten wurde.

Und zwar betrifft das insbesondere Barcelona und Madrid. Bei Überschreitung der Grenzwerte sollen die Länder Luftqualitätspläne verabschieden, in denen sie geeignete Maßnahmen festlegen, die eine möglichst nur kurze Dauer der Überschreitung sicherstellen.

…..Die Europäische Kommission war der Ansicht, dass Spanien bezüglich der Luftqualitätsplänen keine angemessenen und ausreichenden Maßnahmen getroffen hatte um zu gewährleisten, dass der Zeitraum für die Überschreitung dieser Grenzwerte, in den drei betroffenen Gebieten, so kurz wie möglich war.

Bild Quelle: cdm archiv