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Mutterschaftsgeld für Väter

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die spanische Sozialversicherungsbeihilfe derzeit nur Frauen zugute kommt.

In wegweisenden Fällen wurde zwei Vätern in Spanien rückwirkendes Mutterschaftsgeld zugesprochen. Der EU-Gerichtshof stellte nämlich fest, dass das Elterngeld diskriminierend sei, weil es letztlich nur Frauen begünstigt.

Die Begünstigten sind ein ehemaliger Angehöriger der Streitkräfte, der im Januar 2019 in den Ruhestand getreten ist und ein ehemaliger Manager eines multinationalen Unternehmens, der seit April 2017 eine Behindertenbeihilfe bezieht. Be haben  zwei unterhaltsberechtigte Kinder.

Die Männer wurden von der Anwaltskanzlei Jiménez Bidón Abogados vertreten. Die Kanzlei wies darauf hin, dass im Allgemeinen Staatshaushalt für 2016 eine Mutterschaftszulage eingeführt wurde, die als „demografische Beitragszulage“ bekannt ist und aus „einer Erhöhung der Alters- oder Invaliditätsrente“ besteht, abhängig von der Anzahl der Kinder“.

Insbesondere hatten Eltern, die eine der Leistungen mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern erhielten, Anspruch auf eine 5 %ige Erhöhung; 10 % mit drei Kindern und 15 % mit vier oder mehr Kindern…..

…..Diese Unterscheidung zwischen Leistungsempfängern aufgrund des Geschlechts wurde am 12. Dezember 2019 vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und auch vom Obersten Gerichtshof für diskriminierend und gegen die Richtlinie 79/7/EWG des Rates verstoßend erklärt.

Das EuGH-Urteil stellte fest, dass es diskriminierend sei, Frauen – mit mindestens zwei Kindern – einen Anspruch auf eine demografische Beitragszulage anzuerkennen, „während Männer in einer identischen Situation keinen Anspruch auf eine solche Zulage haben“.

Der Richter erklärte, das Urteil lasse „Vätern, die nachweisen können, dass ihre Beitragszeit durch die Geburt oder Adoption eines Kindes aufgrund der Übernahme von Betreuungspflichten gelitten hat, nun die Tür bezüglich des Zuschusses offen“.

Bild Quelle: murciatoday/com