Spanien Informationen

Spanien - Pflichten als Ausländer

 – ACHTUNG- 

Den „aktuellen“ Informations – Stand sollte man „IMMER“ bei einer „SPANISCHEN BEHÖRDE oder dem jeweiligen „KONSULAT“ erfragen !!!

Als in Spanien lebender Ausländer hat man diverse Pflichten – Von der Sicherstellung der Bedingungen des erhaltenen Visums, über die Verlängerung des Aufenthaltstitels bis hin zur Zahlung von Steuern.

Die meisten Visa berechtigen nur zu einem einjährigen Aufenthalt, wie zum Beispiel das „Studentenvisum“, wenn ein Kurs ein Jahr dauert – Eine Ausnahme stellt z. B. das „nicht lukrative Aufenthaltsvisum“ dar – Es erlaubt einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen. Es ist eine der beliebtesten Möglichkeiten für Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger, in Spanien zu leben.

Ansonsten benötigt man immer einen „aktuellen Wohnsitz und den TIE“ (ausländischen Personalausweis).

Ist dieser abgelaufen so kann man eine sogenannte vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Sobald man 5 Jahre ununterbrochen in Spanien gelebt habt, kann man seinen Wohnsitz in einen dauerhaften oder langfristigen Wohnsitz ändern – Dies bedeutet, dass man den Wohnsitz nicht mehr mit einem „Padron“ ständig verlängern muss und sich auf unbestimmte Zeit in Spanien aufhalten darf.

EU-Bürger erhalten nach dreimonatigem Aufenthalt in Spanien die grüne Aufenthaltskarte „Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión“, welche nicht permanent erneuert werden muss.

Padrón

Das Padrón -Zertifikat ist grundsätzlich der Nachweis, aus dem hervorgeht, wo man wohnt.

Das entsprechende Rathaus oder Bürgermeisteramt ermittelt damit, wie viele Menschen in der Gegend leben und wie alt sie sind – Das ist die Voraussetzung um den jeweiligen Gemeinden-Geldbetrag von der Regierung zu erhalten.

Man sollte sich innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in Spanien für den Padrón anmelden – Zieht man um, so muss man sich mit seiner neuen Adresse erneut beim Padrón anmelden.

Möglicherweise muss man den Padrón auch erneuern, selbst wennn sich die Wohnadresse nicht geändert hat – So z.B. für den Erwerb eines spanischen Führerscheins, die Anmeldung bei einem örtlichen Gesundheitszentrum oder die Beantragung eines Bibliotheksausweises.

In diesen Fällen sollte das Padrón nicht älter als 3 Monate sein.

Steuern zahlen

Wer länger als 183 Tage im Jahr in Spanien lebt, muss höchstwahrscheinlich Steuern zahlen.

Auch wenn man sein Geld im Ausland verdient oder für einen ausländischen Arbeitgeber arbeitet, ist man in den meisten Fällen in Spanien steuerpflichtig.

Ist man bei einem spanischen Unternehmen angestellt, wird
die entsprechende Steuer automatisch vom Gehalt abgezogen.

Nichtsdestoweniger muss man eine jährliche Einkommensteuererklärung namens „ Declaración de la Renta“ einreichen.

In ihr muss man alle zusätzlichen weltweiten Einnahmen aus Ersparnissen, Investitionen, der Vermietung einer Immobilie, Kapitalgewinnen oder
Einnahmen aus diversen anderen Tätigkeiten, angeben.

Ist man selbstständig (autónomo), selbst wenn man ausschließlich ausländische Kunden hat, muss man sich beim Finanzamt registrieren lassen.

Sozialversicherung

Um in Spanien arbeiten zu können, sei es auf selbstständiger Basis oder für einen Arbeitgeber, muss man sich bei der Sozialversicherung anmelden.

Die Sozialversicherungsbeiträge müssen monatlich entrichtet werden.

Wird einem in Spanien ein Job angeboten, so muss man sich vor Arbeitsbeginn – bis zu 60 Tage vorher – bei der Sozialversicherung anmelden.
Die Beiträge werden auch monatlich gezahlt, jedoch vom Arbeitgeber.

Einige der Gesetze in Spanien unterscheiden sich möglicherweise stark von denen, die man aus anderen oder dem eigenen Land kennt – Von daher ist es wichtig diese ganz genau zu kennen, um letztlich empfindliche Strafen zu vermeiden.

Manche Dinge könnten einem belanglos erscheinen, dennoch besteht in Spanien die Möglichkeit das sie illegal sind – So z.B. das Herumlaufen ohne Hemd oder nur im Bikini auf der Straße oder wildes Campen.

In Spanien ändern sich Gesetze von Region zu Region oder von Stadt zu Stadt.

In Sevilla beispielsweise ist es illegal, Kleidung oder Teppiche auf die Straße zu werfen.

Bei schwereren Straftaten wie Gewalt, Diebstahl oder Drogen droht der Verlust des Aufenthaltsrechts.

Bild Quelle: cdm archiv