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Cannabis in Süßigkeiten

Die spanische Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (Aesan) hat eine Warnung wegen des Vorhandenseins von Hexahydrocannabinol (HHC) in dem Produkt „BRANDIN’S HHC GUMMIES 60% HHC“ der Marke „Cannabis Innovation CBD“ herausgegeben.

Das Hauptproblem besteht darin, dass das Produkt als ganz normales Lebensmittel aufgemacht ist, auch wenn auf dem Etikett manchmal folgendes zu lesen ist: „Nicht zum Verzehr“ oder „Sammlerstück“.

Diese Produkte können jedoch leicht mit normalen Lebensmitteln verwechselt werden.

Da sie wie Geleebohnen oder Süßigkeiten aussehen, könnte ihr versehentlicher Verzehr aufgrund des Vorhandenseins von HHC, einer Verbindung, die psychoaktive Wirkungen hervorrufen kann, zu ernsthaften Gesundheitsrisiken führen.

Die Aesan warnt, dass dieses Produkt und andere ähnliche Produkte mit HHC in ihrer Zusammensetzung leicht über das Internet erworben werden können, was das Risiko erhöht, dass sie in die Hände von Verbrauchern gelangen, insbesondere von solchen, die weniger gut über ihre möglichen schädlichen Auswirkungen informiert sind. …..

….. In Anbetracht der Gefahr, die von ihnen ausgeht, empfiehldie Aesan allen Verbrauchern, die im Besitz dieses oder eines anderen HHC-haltigen Produkts sind, es unverzüglich sicher zu entsorgen.

Die Aesan hat die zuständigen Behörden in allen autonomen Gemeinschaften darüber informiert, dass sie das Vorhandensein dieser Produkte auf dem Markt überprüfen und dafür sorgen sollen, dass sie umgehend aus dem Verkehr gezogen werden.

Bild Quelle: antena3/es