Erneute Lebensmittelwarnung in Spanien

Die spanische Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (AESAN) warnt bei drei verschiedenen Lebensmitteln vor dem Vorhandensein nicht deklarierter Allergene, die für gewisse Verbraucher ein Gesundheitsrisiko darstellen könnten.

Zunächst meldeten die Gesundheitsbehörden von Navarra das Vorhandensein von Gluten, das in der Etikettierung eines Geleebohnensortiments nicht aufgeführt war.

Bei diesem Produkt handelt es sich um „Sour Mini Tubes“ der Marke „Chupa Chups“ in einer 150g-Plastikverpackung mit der Chargennummer L2082 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2024, die bei Raumtemperatur aufbewahrt werden soll.

Nach den vorliegenden Informationen wurde das Produkt zunächst in der autonomen Gemeinschaft Navarra verteilt, obwohl nicht ausgeschlossen werden kann, dass es auch in anderen autonomen Gemeinschaften angeboten wurde.

Zudem warnt die AESAN Menschen mit einer Milcheiweißallergie vor dem Verzehr von Süßigkeiten, die Milcheiweiß enthalten, welches nicht auf dem Etikett angegeben ist.

Konkret handelt es sich dabei um die Produkte „Petisú Maltitol“ und „Hojaldre Vainilla Maltitol“ der Marke „Industria Confitera Colmenar“. Diese werden in rechteckigen Schalen von 2 Kilogramm angeboten und haben die Chargen 99999999 / 99999999 / 23230104. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist 19-03-2023 / 20-03-2023 / 23-03-2023.

Aesan empfiehlt Menschen ausdrücklich, die auf Milcheiweiß allergisch reagieren, diese Produkte nicht zu verzehren. Für die übrige Bevölkerung stellt der Verzehr kein Risiko dar…..

…..Schlussendlich hat die Agentur eine Warnung der Madrider Gesundheitsbehörde herausgegeben. Diese weist auf
das Vorhandensein von nicht gekennzeichneter Milch in einem laktosefreien „Mandeldrink“ der Marke „Alpro“ hin.

Dieser könnte für Menschen mit Laktoseintoleranz oder -allergie diverse Komplikationen hervorrufen.

Bei dem fraglichen Produkt handelt es sich um den von Alpro vertriebenen „Mandeldrink“, der in 1-Liter-Kartons mit der Chargennummer L 320.2 0 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16/08/23.

Auf dem Etikett steht, dass das Produkt „Spuren von Schalenfrüchten (nicht Erdnüssen) enthalten kann“. Es wird hinzugefügt, dass es „milchfrei und glutenfrei“ ist.

Die Behörden haben nun die Rücknahme der betroffenen Chargen aus dem entsprechenden Vertriebsnetz angeordnet.

Das Produkt wurde in der autonomen Gemeinschaft Madrid vertrieben, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es auch in anderen Gemeinden zu finden ist.

Bild Quelle: larazon/es