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"Hotel-Mama" kann in Spanien teuer werden
Spanien wird künftig von denjenigen, die mietfrei im Haus ihrer Eltern wohnen, die Zahlung von Steuern verlangen.
Die Möglichkeit, dass der Staat von erwachsenen Kindern, die mietfrei im Haus ihrer Eltern wohnen, Steuern verlangen könnte, hat Besorgnis ausgelöst und zu einer Debatte geführt, in der Zivilrecht und Steuerrecht miteinander verknüpft sind.
Diese Praxis besteht seit einigen Jahren; ihre uneinheitliche Auslegung führt jedoch zu Verwirrung – Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen der Art des Zusammenlebens und der betreffenden Immobilie, um zu verstehen, unter welchen Umständen eine Steuerpflicht besteht und unter welchen nicht.
In Spanien werden das Zusammenleben von Familien und die kostenlose Übertragung eines Hauses steuerlich unterschiedlich behandelt.
Die Situation ändert sich, wenn Eltern ihrem Kind ein Zweitwohnsitz mietfrei zur Verfügung stellen – In diesem Fall erlauben die Einkommensteuer-Bestimmungen die Zurechnung von Immobilieneinkünften zu den Eigentümern.
Diese müssen dann Steuern auf eine theoretische Rendite zahlen, die auf Basis des Katasterwerts der Immobilie berechnet wird, selbst wenn sie keine tatsächlichen Einkünfte erzielen.
Dieser Unterschied markiert die Grenze zwischen einer Situation, die vollständig durch das Gesetz geschützt ist, und einer Situation, welche unter Umständen Verpflichtungen bei der Einkommensteuer und in Ausnahmefällen bei der regionalen Schenkungssteuer auslösen kann. …..

….. Wenn Eltern und Kinder im selben Haushalt leben, greifen die Behörden allerdings nicht ein.
Denn das Gesetz sieht die Unterhaltspflicht vor, die Unterkunft und Verpflegung umfasst, solange das Kind über keine eigenen Mittel verfügt.
Es entstehen ergo keinerlei Einkünfte oder steuerpflichtige Ereignisse, daher fallen auch keine Steuern an.
Bild Quelle: cronista-es