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Abtreibung ohne Zustimmung der Eltern

Während das Gesetz noch die Zustimmung des Senats erhalten muss, begrüßte Gleichstellungsministerin Irene Montero die Zustimmung dennoch als „sehr wichtigen Schritt zur Gewährleistung sexueller und reproduktiver Rechte in unserem Land“.

Auch wenn Minderjährige bürokratisch gesehen nicht die Zustimmung ihrer Eltern benötigen, um eine Abtreibung zu bekommen, sieht die Regierung immer noch einige Probleme und plant daher, den Betroffenen einen rechtlcihen Beistand zur Seite zu stellen.

Dadurch sollen die Interessen von Personen unter 16 Jahren geschützt werden, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollen.

Neben der wichtigsten Änderung wird das neue Gesetz die dreitägige Bedenkzeit von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch anstreben, streichen.

Ein Problem, welches sich nicht geändert hat, die „Leihmutterschaft“ laut Gesetz gilt immer noch als Akt der „Gewalt“ gegen Frauen…..

…..Eine Bewerbung diesbezüglich ist in Spanien immer noch strengstens verboten.

Unglaublicherweise wollte das Ministerium die Eltern von Kindern, die durch Leihmutterschaft geboren wurden strafrechtlich verfolgen, aber das Justizministerium legte sein Veto ein.

Bild Quelle: cdm archiv