Spanien Nachrichten

Arbeitsunfall im Home-Office

Ein Mann, der sein Zuhause zu einem „Homeoffice“ umfunktioniert hat, holt sich in der Küche ein Glas Wasser.

Dabei verletzt er sich.

Arbeitsunfall ?

Ja !

Das Madrider Gericht Tribunal Superior de Justicia (TSJ) hat nun diesen Unfall als „Arbeitsunfall“ eingestuft und damit das ursprüngliche Urteil aufgehoben.

Die erste Instanz entschied: „Kein Arbeitsunfall“. 

Ergo – Keinerlei Ansprüche.

Die Verletzungen waren so schwer, dass eine Behandlung im Krankenhaus, einschließlich einer Operation, erforderlich war….. 

…..Zudem musste der Mann wegen eines zunächst als „nicht berufsbedingt“ eingestuften Unfalls eine Auszeit von der Arbeit nehmen.

Das neue Urteil akzeptierte zwar, dass diese Art von Unfällen keine „Folge“ der Arbeit in dem Sinne sind, dass die Arbeitstätigkeit nicht die einzige oder direkte Ursache der Verletzung ist.

Dennoch – Diese Art von Unfällen gelten als Unfälle, bei denen eine „indirekte Kausalität“ besteht, so der TSJ.

Bild Quelle: eldiario/es