Euthanasie in Spanien

Das Euthanasiegesetz wird seit Juni 2021 angewandt, und in diesen zehn Monaten haben 19 Personen in der Autonomen Gemeinschaft Valencia einen Antrag auf Sterbehilfe gestellt.

Fünf davon in der Provinz Alicante, wie aus den Angaben des regionalen Gesundheitsministeriums hervorgeht. In 14 Fällen hat die Gesundheitsbehörde die Durchführung des Verfahrens genehmigt.

Vier Fälle wurden abgelehnt, weil sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten und einer von ihnen wird derzeit bearbeitet.

Nach diesen Zahlen ist die Region Valencia die Region mit der dritthöchsten Anzahl von Fällen, in denen das Gesetz angewandt wurde.

So „Marisa Velasco“, Sprecherin der Vereinigung „Recht auf Sterben“ (Alicante).

Unsere autonome Region liegt jedoch noch weit hinter den beiden Regionen zurück, die bei der Anwendung des Gesetzes am weitesten fortgeschritten sind: Katalonien, wo bereits 50 Anträge genehmigt wurden, sowie das Baskenland, wo 34 mal das Gesetz Anwendung fand.

Velasco fügte hinzu: „Wir fordern eine Schulung für das betroffene Pflege-Personal und transparente Informationen für die Öffentlichkeit….. 

…..Es reicht nicht aus, lediglich allgemeine Informationen auf eine Website zu stellen“.

In Spanien hat Anspruch auf Sterbegeld, wer die spanische Staatsangehörigkeit besitzt, seit mehr als 12 Monaten seinen Wohnsitz in Spanien hat und/oder eine Bescheinigung hinsichlich der Volkszählung vorweisen kann.

Volljährig muss man-  und zum Zeitpunkt der Antragstellung „zurechnungsfähig und bei Bewusstsein“ sein.

Außerdem muss man zum Zeitpunkt der Antragsstellung an einer „schweren und unheilbaren Krankheit“ leiden.

Bild Quelle: informacion/es