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Fahrradgesetz

Als „objektiv strafbar“ gilt nach der Vorschrift jeder rücksichtslose Umgang mit Kraftfahrzeugen, der nach einem Verkehrsdelikt zum Tod oder zu erheblichen Verletzungen führt.

Das sogenannte „Radfahrgesetz“ ist bereits Realität. Am Donnerstag den 15. September ist eine Überarbeitung des Strafgesetzbuchs in Kraft getreten.

Diese zielt darauf ab, die Straffreiheit für rücksichtsloses Fahren, das zu Todesfällen oder relevanten Verletzungen führt, aufzuheben.

Die Reform legt fest, dass jede Unvorsichtigkeit beim Führen eines Fahrrads oder Mopeds mit Todesfolge oder schwerer Verletzung, als eine „Straftat“ anzusehen ist. Zum Beispiel ein Stoppschild überfahren und/oder ausweichen.

In diesen Fällen ist die Leichtsinnigkeit zumindest als weniger schwerwiegend einzustufen, aber „niemals als geringfügig“…..

…..Das Ziel des Gesetzes ist es, die Schlupflöcher einer früheren Reform von 2015 zu nivellieren.  Diese führten dazu, dass die Gerichte derartige Situationen „routinemäßig“ behandelten.

Zudem wurden sie als geringfügige Unvorsichtigkeit eingestuft.

Bild Quelle: cdm archiv