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Gesetz - Kundendienst

Der Ministerrat hat am vergangenen Dienstag das Gesetz bezüglich Kundendienste verabschiedet – Dieses soll die Wartezeiten am Telefon auf maximal 3 Minuten begrenzen.

Darüber hinaus wird die Beantwortung von Beschwerden auf 15 Tage verkürzt.

Ebenso werden spezielle Dienstleistungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen gesetzlich geregelt.

Das Gesetz zielt darauf ab, der weit verbreiteten Unzufriedenheit hinsichtlich Kundenservice nachzukommen.

Ein schlechter Kundenservice ist für 20 % der Verbraucher der Hauptgrund für weitergehende Beschwerden.

Um sicherzustellen, dass die entsprechenden Unternehmen sich an das Gesetz halten und die vorgegebenen Qualitätsstandards einhalten, müssen sie ab sofort jährlich einen Bewertungskatalog vorlegen, in dem Kunden für verschiedene Dienste Punkte vergeben haben.

Unternehmen, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht an diese Auflagen halten, müssen je nach Schwere der Verstöße mit Bußgeldern zwischen 150.000 und 100.000 Euro rechnen.

Bild Quelle: rtve/es