Hausbesetzung ohne Hausbesetzer

Ihre Wohnung steht leer, aber Isabel kann die Tür nicht öffnen, weil ihr Mieter, der ihr mehr als 6.000 Euro schuldet, die Schlüssel nicht zurückgegeben hat.
Es mag wie ein Witz klingen, aber das Gesetz verbietet es ihr, die Wohnung wieder in Besitz zu nehmen.

Und zwar so lange bis der Mieter eine Verzichtserklärung unterschrieben hat oder ein Richter ein Urteil gefällt hat.

Und im Moment hat weder der Richter ein Urteil gefällt, noch hat der Mieter ein Lebenszeichen von sich gegeben. Er sei einfach gegangen, ohne etwas zu sagen und hat zehn monatliche Zahlungen a´ 600 Euro offen gelassen.

„Solange es kein Dokument gibt, das bestätigt, dass der Mieter die Wohnung verlassen hat und/oder die Schlüssel ausgehändigt hat,
ist es nicht möglich, die Wohnung zu betreten, da es keinen objektiven Umstand gibt, der darauf schließen läßt, dass die Wohnung nun definitiv leersteht.

Es ist sinnlos davon auszugehen, dass er ausgezogen ist, denn vor Gericht sind nur objektive Tatsachen, die nachgewiesen werden können, von Bedeutung, erklärt ihr Anwalt Luisma…..

…..Darüber hinaus warnt er davor, die Tür gewaltsam öffnen zu lassen,
da man ansonsten mit einer Klage des Mieters rechnen müsse.

„Das Betreten einer Wohnung ohne die Zustimmung oder ausdrückliche Erlaubnis des Mieters könne zu einer Klage, von Seiten des Mieters, wegen Nötigung führen“.

Bild Quelle: 20minutos/es