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Haustier-Haltung - Neues Gesetz

Einer der Punkte die das neue Tierschutzgesetz regelt ist die Betreuung von Haustieren, wenn wir außer Haus sind.

Haustiere dürfen nicht länger als drei aufeinanderfolgende Tage allein, sowie unbeaufsichtigt gelassen werden.

Bei Hunden verkürzt sich dieser Zeitraum auf 24 Stunden.

Das Tier darf sich darüber hinaus nicht auf Balkonen, in Kellern oder auf Terrassen aufhalten. Es darf auch nicht alleine im Auto zurückgelassen werden.

„Schäferhunde“ hingegen dürfen länger als 24 Stunden allein gelassen werden.

Voraussetzung

Sie sind mit der Umgebung vertraut und können ggf. einen Unterschlupf (schlechte Wetterbedingungen) nutzen.

…..Hinsichtlich „Katzen“, „Hamster“ und/oder „Vögel“ sind maximal drei Tage „Alleinsein“ erlaubt. 

Das „Nichteinhalten“ des neuen „Haustier-Haltung“ Gesetzes kann mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Bild Quelle: ondacero/es