Invalidität in Spanien

Wenn eine Krankheit oder ein Unfall zum falschen Zeitpunkt eintritt, kann dadurch das Leben eines Menschen nicht nur für ein paar Tage sondern auch für längere Zeit „auf den Kopf gestellt“ werden.
Alltägliche Aufgaben wie Hausputz, Einkaufen oder sogar die Arbeit können nun nicht mehr verrichtet werden.

Der Betroffene kann dann von der Sozialversicherung eine Dauerinvaliditätsrente bekommen.

Diese soll den Einkommensverlust ausgleichen.

Um diese Art von Leistung zu erhalten, werden eine Reihe allgemeiner und beitragsbezogener Anforderungen gestellt, die je nach Grad der Arbeitsunfähigkeit variieren.
Ein entsprechendes Gericht beurteilt, ob der Antragsteller Anspruch auf diese Leistung hat oder nicht.

So werden z.B. dauerhafte Behinderungen in verschiedene Grade unterteilt: teilweise, vollständige, absolute und schwere Behinderung.

Vollinvalidität

Bei einer Vollinvalidität ist der Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage, seinen üblichen Beruf auszuüben. Hinzu kommt das Alter des Leistungsempfängers (über 55 Jahre alt) und nachweislich berufliche, persönliche oder sozio-berufliche Umstände vorweisen kann, die es ihm erschweren einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Absolute, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit

Absolute, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit hingegen schließt den Arbeitnehmer von jeglicher Tätigkeit aus.

 

…..Darüber hinaus können beide Situationen als „schwere Invalidität“ eingestuft werden, wenn der dauerhaft arbeitsunfähige Arbeitnehmer für die wichtigsten Tätigkeiten im Alltag stets die Hilfe einer anderen Person benötigt, so heisst es im Sozialversicherungs-Gesetz.

Bei dauerhafter Vollinvalidität erhält der Leistungsempfänger 55 % der Bemessungsgrundlage, die jedoch ab dem 55. Lebensjahr auf 75 % erhöht werden kann.

Und zwar genau dann wenn es aus verschiedenen Gründen schwierig ist, eine andere als die übliche Tätigkeit auszuüben.
Wurde hingegen eine dauerhaft absolute Erwerbsunfähigkeit festgestellt, erhält der Leistungsempfänger 100 % der Bemessungsgrundlage.

Der entsprechende Zuschlag für Schwerbehinderung kann bei beiden oben genannten Fällen aufaddiert werden.
Ist die Rente auf eine gewöhnliche Krankheit oder einen Nichtberufsunfall zurückzuführen, so wird der dementsprechende Geld-Betrag in 14 monatlichen Raten ausbezahlt.

Bild Quelle: larazon/es