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Mediaunternehmen muss zahlen

Die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs hat die Entscheidung, welche „Mediaset“ zur Zahlung von 200.000 Euro an die Sängerin María del Monte 200.000 Euro verurteilt, nun bestätigt.

Und zwar handelt es sich bei dem Urteil um einen immateriellen Schadenersatz wegen unrechtmäßiger Verletzung ihrer Ehre und Privatsphäre – Geschehen durch die Ausstrahlung von Aufnahmen in der Sendung Sálvame im Februar 2021.

Die Aufnahme wurde 2004 mit einer versteckten Kamera gemacht und erwähnte Probleme im Zusammenhang
mit María del Montes Privatsphäre, brachte sie sogar mit dem Diebstahl von Geld in Verbindung.

Der Sender legte gegen das Urteil des Provinzgerichts Sevilla Berufung ein. Dieses bestätigte die bereits vom
Gericht in erster Instanz verhängte Entschädigungssumme in Höhe von 200.000 Euro.

Der Gerichtshof betont, dass durch die rechtswidrige Aufnahme zwei Grundrechte des Klägers verletzt wurden:
„Das Recht auf Ehre und das Recht auf persönliche und familiäre Privatsphäre“.

Bild Quelle: esdiario-es