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Nein, das darf man nicht - Strom abschalten
- ND-es NEWTRAL
- Recht
Die Volkspartei (PP) hat vor einigen Tagen dem Senat einen Vorschlag zur Entkriminalisierung des Abschaltens von Strom und Wasser für Hausbesetzer unterbreitet, wodurch Hausbesitzer die Versorgung mit Strom und Wasser unterbrechen dürfen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Der Antrag wurde im Senat mit der parlamentarischen Mehrheit der PP angenommen, mit 153 Ja -Stimmen gegenüber 102 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen.
Der von der Volkspartei (PP) im Senat eingebrachte Gesetzesentwurf zielt darauf ab, das Strafgesetzbuch um einen neuen Absatz in Artikel 172.1 zum Straftatbestand der Nötigung zu ergänzen.
Die PP schlägt folgende Ergänzung vor: „Die Unterbrechung der Versorgung eines widerrechtlich besetzten Grundstücks mit Strom, Wasser und Gas darf unter keinen Umständen als Straftat der Nötigung gelten.“
In ihrem Vorschlag spricht die Volkspartei von Hausbesetzung, widerrechtlicher Aneignung und Hausfriedensbruch.
Widerrechtliche Aneignung oder Hausbesetzung ist in Artikel 245 als das Betreten eines Grundstücks ohne Genehmigung oder Erlaubnis definiert.
Hausfriedensbruch ist in Kapitel II des Strafgesetzbuches als das Besetzen einer von den Eigentümern bewohnten Wohnung ohne deren Zustimmung definiert.
Demgegenüber steht: Der Straftatbestand der Nötigung.
Das Strafgesetzbuch zählt unter anderem die „Verhinderung der Ausübung eines Grundrechts“ zu den Straftatbeständen der Nötigung. …..

….. Diese wird je nach den zur Nötigung angewandten Mitteln mit einer Freiheitsstrafe von drei bis sechs Monaten oder einer Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten geahndet.
Das Abschalten der Wasser- oder Stromversorgung, um eine Person zum Verlassen eines Grundstücks zu zwingen, stellt von daher ein Verbrechen der Nötigung dar, erklärt „Sergio Herrero“, Strafverteidiger beim Generalrat der spanischen Anwaltskammer.
Bild Quelle: newtral-es