Spanien Nachrichten

Neu im Spanischen Mietrecht

Die Mietpreise sind erheblich gestiegen, und zwar deutlich stärker als die Löhne, so dass das Einkommen und die Kosten für Wohnraum in absolut keinem angemessenen Verhältnis mehr stehen.

Dies betrifft vor allem junge Menschen, Familien mit geringem Einkommen und andere gefährdete Gruppen, für die es äußerst schwierig ist, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden.

In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Gesetzgebung im Staatsanzeiger (BOE) am 25. Mai 2023 eine Verordnung, welche eine maximale jährliche Mieterhöhung von 3 % für Mietverträge vorsieht – Diese ist 2024 in Kraft getreten.

Auf diese Weise darf eine Miete, die im Jahr 2023 700 Euro betrug, im Jahr 2024 nicht mehr als 3 % betragen, d. h. der Vermieter darf nicht mehr als 721 Euro pro Monat verlangen.

Andernfalls würde der Vermieter in den autonomen Gemeinschaften, in denen diese Regelung gilt, eine Straftat begehen, da die Zuständigkeit für Wohnungs-Fragen bei den autonomen Gemeinschaften liegt.

Es ist jedoch auch wichtig zu wissen, dass der Vermieter, wenn er die Miete erhöhen will, dies mit einer Frist von mindestens einem Monat tun muss, so wurde es in der Verordnung festgelegt. …..

….. „Ausnahmen bestätigen die Regel“, so auch in diesem Falle – In ganz bestimmten Situationen ist eine 10%ige Erhöhung durchaus rechtens.

Bild Quelle: larazon/es