Spanien Nachrichten

Neue Verkehrsregeln für Fahrradfahrer

Das spanische Verkehrsamt Dirección General de Tráfico (DGT) hat für das Jahr 2025 gleich mehrere Änderungen hinsichtlich des „Allgemeinen Verkehrsrechts“ angekündigt.

Eine der auffälligsten Neuerungen ist die Möglichkeit für Radfahrer, auf Straßen mit nur einer Fahrspur und einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h entgegen der Fahrtrichtung zu fahren.

Zusätzlich dürfen Radfahrer in städtischen Staus sowohl rechts als auch links an Fahrzeugen vorbeifahren.

In Städten sollen sie vorzugsweise spezielle Radwege nutzen. Fehlen diese, ist das Fahren in der Mitte der Fahrbahn erlaubt.

Radfahrer sind allerdings künftig dazu verpflichtet, auf Landstraßen einen Helm zu tragen – Wobei in Städten das Tragen eines Helms für Radfahrer unter 16 Jahren sowieso eine Pflicht-Auflage ist.

Ebenfalls neu ist: „Radfahrer müssen bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Nacht reflektierende Accessoires tragen, die aus mindestens 150 Metern Entfernung sichtbar sind“.

Die neuen Regelungen ergänzen die bestehenden Vorschriften, wie das Verbot von Mobiltelefonen und Kopfhörern während der Fahrt sowie die Null-Toleranz-Politik bezüglich Alkoholkonsum. …..

….. Um einen Zebrastreifen zu überqueren, müssen Radfahrer zukünftig absteigen.

Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen bleibt verboten, es sei denn, diese sind ausdrücklich als gemeinsame Wege für Radfahrer und Fußgänger ausgewiesen.

Bild Quelle: costadelsol-online/es