Neues spanisches Wohnungsgesetz

“Es ist das erste Wohnungsgesetz, das das Recht auf Wohnen anerkennt”, sagte ein Abgeordneter.

Dieses Gesetz wird die Mietpreise bezüglich aller Miet-Objekte begrenzen.

Ein weiteres Gesetz enthält Bedingungen hinsichtlich der „Räumungen“

Zukünftig ist es per Gesetz verboten “Räumungen ohne zuvor angekündigtes Datum und Uhrzeit” vorzunehmen.

Hinsichtlich „Prozess-Verzögerung“ gibt es nun auch klare Richtlinien. Damit soll unnötige Bürokratie verhindert bzw. stark eingeschränkt werden.

Was die Beziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter betrifft, so muss der Eigentümer von nun an alle “Kosten und Gebühren” hinsichtlich Makler etc. vollständig übernehmen – sowohl eine Umlage oder gar Weitergabe an den Mieter ist nicht zulässig…..

…..Darüber hinaus ist es verboten Kosten wie z.B. „Gemeinschaftsgebühren“ und/oder Müllgebühren adhoc zu erhöhen.

Und das selbst dann, wenn entsprechende Klauseln im Mietvertrag mit aufgenommen wurden. Diese sind von nun an per Gesetz als „Null und Nichtig“ anzusehen.

Bild Quelle: elmundo/es