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Park-Gebühr trotz Privat Parkplatz

Aufgrund eines kürzlich ergangenen Urteils des Obersten Gerichtshofs müssen in Spanien Millionen Garagen- und Grundstückseigentümer demnächst eine Gebühr entrichten, wenn sie auf dem Weg zu ihrem Grundstuck Fußgängerwege überqueren.

Die Entscheidung, die einen Präzedenzfall für Stadt- und Gemeinderate im ganzen Land darstellt, erlaubt es den Kommunen, Eigentümern Gebühren für die Nutzung öffentlicher Fußwege zum Ein- und Ausfahren ihrer Garagen oder Einfahrten zu berechnen, selbst wenn sich das Grundstück, auf dem sich der eigentliche Parkplatz befindet, in Privatbesitz ist.

Das Urteil basiert auf der Annahme, dass das Grundstück zwar privat sein kann, der Gehweg davor jedoch als öffentlich gilt und dass Eigentümer, die ihn als Zugang zu ihrem Grundstück überfahren, einen öffentlichen Raum privat nutzen.

Dies, so argumentiert das Gericht, rechtfertige die Erhebung einer lokalen Gebühr oder Steuer als Ausgleich für diese Nutzung.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist das Ergebnis eines Streits zwischen einem Unternehmen und der Stadtverwaltung von Burgos, die dem Unternehmen eine Gebühr von bis zu 80 Euro pro Jahr für die Nutzung eines öffentlichen Gehwegs zur Zufahrt zu seinem Privatgrundstück auferlegt hatte.

Das Unternehmen legte gegen die Entscheidung Berufung ein, doch der Oberste Gerichtshof entschied letztlich zugunsten der Stadtverwaltung und bestätigte die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr. …..

….. Dieses Urteil ist von Bedeutung, da es einen neuen Präzedenzfall für die Kommunalverwaltungen darstellt und laut Gesetz nun alle Kommunen theoretisch eine Gebühr für die Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen zu ihren Parkplätzen erheben könnten.

Bild Quelle: as/es