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Spaniens Vermieter dürfen nicht kündigen

Die Wohnungsprobleme in Spanien scheinen einfach kein Ende zu nehmen.

Problematisch sind nicht nur die Mietpreise in angespannten Gegenden oder die zunehmende Verbreitung von Ferienwohnungen, sondern auch „Hausbesetzungen“, welche den Vermietern zunehmend Sorgen bereiten.

Diese Situation hat sich seit dem Inkrafttreten des Königlichen Gesetzesdekrets 11/2020 verschärft und hält bis heute an.

Mit dem Gesetzesdekret wurden während der COVID-19-Pandemie eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, um die Unterbringung von Menschen in prekären Situationen sicherzustellen.

So wird der Begriff „inquiokupas“ für Fälle verwendet, in denen der Mieter die monatliche Miete nicht mehr zahlt und auf eine Reihe von Gesetzen zurückgreift, die ihm das Verbleiben in der Wohnung ermöglichen.

Das neue Wohnungsbaugesetz, bekannt als Mietgesetz, könnte für Vermieter nun einige Überraschungen bereithalten.

So kann der Vermieter den Vertrag mit dem Mieter nicht kündigen, wenn der Mieter bleiben möchte.

Das Recht auf Verbleib in der Wohnung wird mit dem Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes gewährleistet, da Mietverträge die seit dem 6. März 2019 abgeschlossen wurden, automatisch verlängert werden, um das Recht auf Verbleib in der Wohnung gemäß Artikel 10 des städtischen Mietgesetzes zu gewährleisten. …..

….. Letztlich zielt das Gesetz darauf ab, den ständigen Mietwechsel zu unterbrechen.

Gleichwohl löst es derzeit diverse Reaktionen bei den Vermietern aus, die Schwierigkeiten haben, die monatliche Miete zu erhöhen und einen Trend zu kurzfristigen Mietverträgen erwarten.

Bild Quelle: marca-es