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Spaniens Zeugen Jehovas - Bluttransfusionen
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am letzten Dienstag das Land „Spanien“ im Fall einer Bluttransfusion an einer Zeugin Jehovas verurteilt (gegen ihren Willen).
Der Gerichtshof in Straßburg entschied einstimmig, dass es „zu einer Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention in Anbetracht von Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)“ gekommen sei, hieß es in einer Erklärung des EGMR.
Das Land Spanien wurde zu einer Zahlung in Hähe von 26.000 Euro Schadensersatz + Prozesskosten verurteilt.
In dem Fall ging es um Bluttransfusionen, die der in Spanien lebenden ecuadorianischen Staatsbürgerin „Rosa Edelmira Pindo Mulla“ während einer Notoperation gegen ihren Willen verabreicht wurden.
Jehovas Zeugen glauben, dass es gegen den Willen Gottes ist, Blut zu empfangen und lehnen deshalb Bluttransfusionen ab.
Sie legte Beschwerde beim EGMR ein, der aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention nun entschieden hat.
Derzeit nimmt ihre Anhängerschaft auch in Spanien immer mehr zu.
Bild Quelle: thelocal/es