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Sterbehilfegesetz

Der assistierte Suizid, der in Spanien seit dem 25. Juni 2021 in Kraft ist, wird unter den Bedingungen des Euthanasiegesetzes, das diese Woche vom Verfassungsgericht stark unterstützt wurde, weiterhin legal sein.

Das TC wird die Berufung von Vox gegen das Gesetz, das das direkte Eingreifen eines Arztes vorsieht, um den Tod bestimmter unheilbarer Patienten zu beschleunigen, vollständig zurückweisen.

Das verfassungsmäßige Recht auf Leben, das von der Magna Carta in ihrem Artikel 15 garantiert wird, ist nicht “absolut”, sondern kann in bestimmten Situationen eingeschränkt werden, in denen andere Grundrechte auf dem Spiel stehen.

Beispielsweise solche, die die persönliche Freiheit und die Menschenwürde garantieren.

Laut dem Urteilsentwurf, einer Präsentation von Magistrat Ramón Sáez Valcárcel, ist das Euthanasiegesetz in seiner Gesamtheit verfassungskonform, angesichts des von den Vox-Beschwerdeführern geschätzten Vorwurfs der „radikalen Verfassungswidrigkeit“, für die der Gesetzestext das Grundrecht des Lebens angreift…..

…..Die Beschwerde gegen das Euthanasiegesetz wurde in die Tagesordnung der Plenarsitzung mit aufgenommen, die vom Verfassungsgericht vom 21. bis 24. März abgehalten wird.

Offiziellen Quellen nach wird das Urteil, das seine Verfassungsmäßigkeit gänzlich  bestätigt, voraussichtlich mehrheitlich angenommen. Und zwar mit den Stimmen des progressiven Sektors.

Bild Quelle: antena3/com