Überholen in Spanien - DGT Vorschriften
Konventionelle Strassen in Spanien sind unter anderem dadurch gekennzeichnet, dass sie nur eine Fahrspur pro Richtung haben.
Das impliziert natürlich, dass das Überholen stets ein riskantes Manöver darstellt.
Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) stellt aber klar, dass Überholmanöver keineswegs uneingeschränkt gestattet sind.
Sie stützt sich dabei auf Artikel 84 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung, welcher die Verpflichtungen des überholenden Fahrers vor dem Manöver festlegt:
“Ein Fahrer darf nicht mehrere Fahrzeuge überholen, wenn er nicht völlig sicher ist, dass er im Falle einer Annäherung eines entgegenkommenden Fahrzeugs nach rechts ausweichen kann, ohne Schaden
anzurichten oder eines der überholten Fahrzeuge zu gefährden.”
Startet man ein Überholmanöver an einer durchgezogenen Linie, kann die DGT eine Strafe von 200 Euro verhängen – Punkte werden jedoch nicht abgezogen.
Sollte das Überholen an einer Stelle erfolgen, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, wie beispielsweise an einer unübersichtlichen Kurve oder einem Gefälle, kann das Bußgeld bis zu 400 Euro betragen, zuzüglich eines Punkteabzugs von 4 Punkten.
Bild Quelle: eleconomista/es