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Umweltzonen in Madrid nichtig
- ND-es ELDIARIO
- Recht
Das Rechtssystem, das die Einfahrt der umweltschädlichsten Autos in die spanische Hauptstadt regelt, ist nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Madrid (TSJM) in Aufruhr geraten.
Der TSJM hat die nun die 3 seit Jahren bestehenden Umweltzonen für ungültig erklärt – Diese sahen vor, dass am 31. Dezember die Einfahrt für Autos ohne Umweltkennzeichnung vollständig verboten sein soll.
In dem Gerichtsurteil heißt es, dass die Stadtverwaltung von Madrid keine ausreichenden Berichte vorgelegt hat, um die Umweltzone (ZBE) zu rechtfertigen, die sich auf das gesamte Stadtgebiet von Madrid sowie auf die Plaza Elíptica und den Zentralbezirk (früher bekannt als Madrid Central) erstreckt.
Das Gerichtsurteil gilt allerdings nur, wenn der Stadtrat von Madrid beschließt, innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Berufung beim Obersten Gerichtshof einzulegen.
Aus diesem Grund bleiben vorerst alle gesetzlichen Verbote in Kraft, ebenso das Innenstadt-Fahr-Verbot für Autos ohne Aufkleber (ab dem 1. Januar 2025).
Bild Quelle: eldiario/es