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Zahlungsverzug bei Sozialversicherung

Der Sozialversicherungsbeitrag ist eine unumgängliche Verpflichtung für alle die arbeiten, ob angestellt oder selbstständig.

Während dies bei Leiharbeitern kein Problem ist, über das sie sich Sorgen machen müssen, ändern sich die Dinge wenn Sie selbstständig sind.

Für den Fall das der Tag der Beitragszahlung kommt und dieser nicht gezahlt wird, entsteht dem Selbständigen eine Schuld bei der Sozialversicherung. Diese wird je später sie ausgeglichen wird, sowohl Zuschläge als auch Verzugszinsen mit sich bringen.

Wird die Schuld beispielsweise im selben Kalendermonat nach Ausstellung der Quittung beglichen, beträgt der Zuschlag 10 %. Erfolgt die Zahlung im zweiten Kalendermonat nach Ausstellung der Quittung, verdoppelt sich der Zuschlag und beträgt 20 %.

Bei diesen Berechnungen ist zu berücksichtigen, dass die Zuschläge auch für Arbeitnehmer gelten, die in den ersten Jahren der Selbständigkeit in den Genuss der reduzierten Pauschale kamen.

Zu dem Betrag kommen nun noch Verzugszinsen hinzu.

Bild Quelle: cdm archiv