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Beschwerde gegen Steuer auf Großvermögen zugelassen

Das Verfassungsgericht (TC) hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Steuer auf große Vermögen zugelassen –  Diese wurde vom Regierungsrat der Gemeinschaft Madrid und von der Xunta de Galicia eingereicht.

Die Beschwerde richtete sich insbesondere gegen Artikel 3 des Gesetzes 38/2022 vom 27. Dezember. In dem Gesetz geht es um die Einführung von befristeten Energiesteuern und Steuern auf Kreditinstitute sowie Finanzkredite.

Betroffen ist zudem auch die Einführung der befristeten Solidaritätssteuer auf große Vermögen…..

…..Das Gericht lehnte jedoch die von der Autonomen Gemeinschaft Madrid beantragte Aussetzung der Verordnung ab, da sie unter anderem gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, und gegen die politische und finanzielle Autonomie der Autonomen Gemeinschaften verstoßen könnte.

Bild Quelle: rtve/es