"Bizum" und das Finanzamt
- ND-es 20MINUTOS
Geschäfte, die mit der Bezahlsoftware „Bizum“ abgewickelt werden hören nicht auf zu wachsen.
Eine kürzlich von Banca Eapana durchgeführte Studie zeigt, dass Zahlungen zwischen Einzelpersonen über Mobiltelefone mittlerweile 13,1 % aller Transaktionen ausmachen.
Aber Vorsicht !
Denn es gibt Zahlungsgrenzen, um die Sicherheit zwischen Einzelpersonen zu gewährleisten. Deren Überschreitung kann zu einer Untersuchung durch die Steuerbehörde führen.
Das Senden von Geld über Bizum fällt ebenfalls unter das allgemeine Steuergesetz. Die Grenze, für die das Finanzministerium die Zahlungstransfers überwacht, beträgt 10.000 Euro.
Darüber hinausgehende Beträge müssen in einer separaten Jahresabrechnung deklariert werden.
Im Allgemeinen sind Banken verpflichtet, der Steuerbehörde alle Arten von „Daten, Berichten, Aufzeichnungen und Belegen mit steuerlicher Bedeutung“ zur Verfügung zu stellen…..
…..Zusätzliche „Limits“
Hier beträgt der Mindestbetrag für eine Operation 0,50 Euro.
Der Höchstbetrag pro Vorgang 1.000 Euro. Die Anzahl der von einem Client gesendeten Operationen ist allerdings unbegrenzt.
Die Anzahl der von einem Kunden in einem Monat erhaltenen Operationen darf 60 nicht überschreiten, während die Anzahl der von einem Kunden an einem Tag gesendeten Operationen 2.000 Euro nicht überschreiten darf.
Darüber hinaus darf der kumulierte Euro-Betrag der in einem Monat gesendeten Operationen 5.000 Euro nicht überschreiten.
Verwirrend ? …….
Wen wundert´s, es handelt sich ja auch um steuerliche Richtlinien…..
Bild Quelle: 20minutos/es