Mehrwertsteuer-Selbstveranlagung per Internet

Eine der großen Pflichten der Selbständigen besteht darin, der Steuerbehörde die verschiedenen Steuermodelle im Detail vorzulegen.

Eines davon (das Wesentliche) ist das Modelo 303, mit dem die vierteljährliche Mehrwertsteuer-Selbstveranlagung erstellt wird. Ab dem 1. Januar 2023 kann dieses Formular nur noch online und nicht mehr per Papier eingereicht werden.

Selbständige müssen viermal im Jahr (vierteljährlich) die Mehrwertsteuer abführen: im Januar, April, Juli und Oktober…..

…..Ab kommendem Jahr (2023) kann das Dokument nur noch über die Elektronische Geschäftsstelle des Finanzamtes mit entsprechendem elektronischem Zertifikat oder Cl@ve-PIN übermittelt werden.

Bild Quelle: cdm archiv