Spaniens Steuerregelung für Nichtansässige

Im Jahr 2015 führte Spanien eine besondere Steuerregelung für wohlhabende EU-Ausländer ein, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegt haben.

Vorbild: „Großbritannien“.

Diese Regelung gilt z.B. für hochkarätiger Künstler, hochrangige Unternehmensmitarbeiter (z. B. Geschäftsführer, Finanzvorstand, Technischer Leiter) usw.

Verdient man „gut“ bis „sehr gut“ so sollte man einen Wohnortwechsel (Spanien), nach Rücksprache mit einem dort ansässigen Steuerberater, durchaus in Betracht ziehen.

Bild Quelle: idealista/com