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Steuervorteile für alle religiösen Gemeinschaften

Die Regierung hat sich mit der orthodoxen Kirche, der Buddhistischen Union, der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) sowie den Zeugen Jehovas darauf geeinigt, die gleiche Besteuerung zu veranschlagen sowie die gleichen steuerlichen Vorteile zu gewähren wie es bei der katholischen Kirche schon lange steuerrechtlich verankert ist.

Derzeit sind neben der katholischen Kirche auch der Bund der Evangelischen Religionsgemeinschaften, der Bund der Israelitischen Gemeinden und die Islamkommission (IBI) von der Körperschaftssteuer befreit.

Bild Quelle: 20minutos/es