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Stundung bis 50.000 Euro

Das Finanzministerium ermöglicht Selbstständigen und Unternehmen die Stundung oder Aufteilung von Schulden bei den Steuerverwaltungen bis zu 50.000 Euro, ohne dass private Bürgschaften oder Bürgschaften gegenüber der Staatskasse, gestellt werden müssen.

Die Verordnung tritt am 15. April diesen Jahres in Kraft.

Die endgültige Genehmigung dieser Verordnung zieht die Aufhebung einer anderen nach sich.

Diese wurde am 9. Oktober letzten Jahres erlassen und bezieht sich auf die jeweiligen „Freigrenze“ (30.000 Euro)…..

Unternehmen und Selbstständige, die ihre ausstehenden Schulden mangels Liquidität stunden oder splitten wollen, brauchen ergo keine Bürgschaften mehr zu hinterlegen – solange der gesamte Stundungsbetrag “ 50.000 Euro“ nicht überschreitet.

Bild Quelle: lavanguardia/com