"Tourismussteuer"

Die spanische Gemeinschaft Valencia hat als jüngstes Projekt nun eine Tourismussteuer für Urlauber eingeführt. Und zwar für alle die Urlauber, die in den verschiedensten Unterkünften in der Region übernachten.

Sie tritt in der beliebten Küstenregion Ende 2023 oder Anfang 2024 in Kraft.

Die Tourismussteuer wird auf alle Arten von touristischen Unterkünften in der Region Valencia erhoben, von Hotels über Campingplätze, Herbergen, Landhäuser, Touristenapartments bis hin zu angedockten Booten und Yachten. Auch Urlauber, die mit Kreuzfahrtschiffen anreisen, müßen zahlen.

Der Tourist zahlt zwischen 50 Cent und 2 Euro pro Nacht und Person, je nach gewählter Unterkunftsart.

Das bedeutet, dass ein Paar, das eine Woche in einem Fünf- oder Vier-Sterne-Hotel in Valencia verbringt, aufgrund der Tourismussteuer im Durchschnitt 28 € mehr bezahlt.

Menschen mit einem Behinderungsgrad von 66 Prozent oder mehr, unter 16-Jährige, Gäste des spanischen Imserso-Systems für Rentner und Menschen unter 30, die in Hostels übernachten, gehören zu den Personen, denen die Steuer nicht zusätzlich berechnet wird.

Obwohl es sich um eine Tourismussteuer handelt, müssen die Einwohner der Region Valencia sie auch zahlen, wenn sie in ihrem Gebiet in einer Kurzzeitunterkunft übernachten…..

…..Die Abgabe wird obligatorisch sein, aber die einzelnen Gemeinden in der 5-Millionen-Einwohner-Region können entscheiden, ob sie sie auf ihre Beherbergungsbetriebe besagte Steuer erheben oder nicht. Die Linkskoalitionspartei Compromís bezeichnete die Tourismusabgabe als „kleinen Unkosten-Beitrag“ für Urlauber.

Die Gesetzgebung besagt, dass alle Erlöse in die nachhaltige Entwicklung des Tourismussektors von La Comunitat Valenciana reinvestiert werden, in dem Alicante, Benidorm und andere beliebte Touristenorte an der Costa Blanca beheimatet sind.

Diese Mittel würden teilweise dazu dienen, das Problem des Mangels an bezahlbarem und verfügbarem Wohnraum für Einheimische in beliebten Touristenorten anzugehen…..

Bild Quelle: cdm archiv