Spanien Nachrichten

Vorsicht bei Überweisungen bzw. Bareinzahlungen

Das Finanzamt schenkt allen Geldbewegungen größte Aufmerksamkeit.

Und zwar besonders dann, wenn es sich um große Beträge handelt – Diese könnten nämlich Aufschluss darüber geben, ob es sich aus steuerlicher Sicht, um „fragwürdiges“ Geld handelt.

Aktuell liegt der Betrag ab dem das Finanzministerium Erklärungen zur Herkunft des Geldes verlangt, bei 3.000 Euro.

Sollte die Herkunft des Geldes nicht einwandfrei nachgewiesen werden können so muss der Betrag versteuert werden – Wobei die Richtlinien der IRPF (Personal Income Tax) als Basis gelten.

Liegen Beweise für einen Steuerbetrug vor, kann das Finanzamt eine Geldstrafe in Höhe von mehreren Tausend Euro auferlegen.

Darüber hinaus kann der Staat eine Strafe bezüglich dieses „illegalen“ Geldes in Höhe von bis zu 150 % der gesamten Einkommensteuer verhängen. …..

….. BANK

Selbst wenn der transferierte Betrag 3.000 Euro nicht überschreitet ist es möglich das sich die Bank, bei einem begründeten Verdacht, dazu entschließt das Finanzministerium hinsichtlich dieser Transaktion  zu benachrichtigen.

Bild Quelle: huffingtonpost/es