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Aktivitäten rund ums Meer - Neues Regelwerk

In der letzten Februar-Woche (2024) trat in der Provinz Málaga (Costa del Sol) ein umfangreiches neues Regelwerk in Kraft, das die Nutzung von Schiffen, Freizeitbooten und anderen Sportgeräten auf dem Meer regulieren soll.

Die erste Sicherheitsregel, die man kennen sollte: Der Badebereich wird vom Strand aus, bis zu einer Entfernung von 200 Metern ins Meer hinein, ausgeweitet.

Navigationseinschränkungen

Kanus, Kajaks, Paddleboards und Tretboote

Diese können zwischen 50 und 200 Metern von der Küste entfernt navigieren, wenn sie gemietet sind.

Private Boote oder solche in Begleitung eines Ausbilders dürfen das Badegebiet um max. 500 Meter überschreiten –  Tretboote, Windsurfer und Kitesurfer dürfen sich nicht weiter als eine halbe Seemeile (926 Meter) von der Küste entfernen.

Jetskis

Diese müssen 100 Meter von Schiffen, Booten und anderen Fahrzeugen entfernt bleiben und die minimalen Sicherheitsabstände einhalten,
die von den maritimen Behörden festgelegt wurden – Sie dürfen nicht innerhalb der Badebereiche fahren.

Gemietete Jet-Skis unterliegen einer umfangreichen Liste zusätzlicher Bedingungen.

Surf- Kiteboards

Hiermit darf man sich nicht weiter als 200 Meter von der Küstenlinie entfernen.

Im Gegensatz dazu können Windsurfboards, ‘Wingfoil’-Boards oder ähnliche Boards außerhalb des Badebereichs oder in dafür zugelassenen Gebieten verwendet werden.

Aufblasbare Boote

Ihre Nutzung ist nur während der Tageslichtstunden, bei gutem Wetter und Sichtverhältnissen von nicht mehr als einer Seemeile (1.852 Meter) gestattet.

Ruderboote

Das Rudern ist bis zu einer Seemeile vor der Küste erlaubt – Aber auch nur unter bestimmten Bedingungen wie z.B. guter Sicht und begrenztem Wellengang.

Vorsicht – Respekt vor Schwimmern

Die Verordnung fordert maximale Vorsicht und Respekt vor Schwimmern…..

….. Boote müssen mindestens 50 Meter Abstand zu Schwimmern halten und dürfen sich nicht an Bojenlinien vertäuen, die Badegebiete, Zugangskanäle und Segelsicherheitszonen markieren.

Einschränkungen in Häfen

Beim Verlassen von Häfen darf die Geschwindigkeit der Boote nicht mehr als 3 Knoten (5,5 km/h) betragen – Boote ohne Motor müssen geschleppt werden, außer Ruderboote.

In Häfen sind Geschwindigkeiten, die Wellen erzeugen und andere Boote gefährden könnten, nicht erlaubt.

Das Ankern in Badegebieten, Hafeneinfahrten und Zufahrtskanälen ist strikt verboten.

Das Auslaufen aufs Meer muss durch einen 25 Meter breiten Kanal erfolgen, der beispielsweise in Bereichen wie der Vermietung von Tretbooten markiert ist.

Regeln für das Schwimmen im offenen Meer

Fans des Schwimmens im offenen Meer dürfen dies außerhalb von Badebereichen tun, immer tagsüber und zwar mit individuellen Bojen oder mit Begleitboot.

Schwimmen und sportliche Aktivitäten sowie Freizeittauchen sind in Häfen, Docks und Strandbereichen verboten, außer bei autorisierten Veranstaltungen.

Wichtige Telefonnummern für Notfälle sind ebenfalls in der Verordnung aufgeführt, darunter die des Seenotfall-Centers unter 900-202-202.

Bild Quelle: cdm archiv

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