Wohnen im Wohnmobil - Spaniens Rechtsauffassung

Angesichts steigender Immobilienpreise und neuer Höchststände wird das Wohnen im Wohnmobil auf einem privaten Grundstück immer beliebter.

Nach spanischem Recht, insbesondere in den Allgemeinen Vorschriften für Kraftfahrzeuge (Königliches Dekret 2822/1998), sind Wohnmobile und ähnliche Fahrzeuge in erster Linie für die Freizeitgestaltung und nicht als dauerhafte Wohnung bestimmt.

Diese Klassifizierung stellt sie in eine Reihe mit anderen Formen von nicht standardmäßigen Unterkünften wie Baracken und Höhlen.

Die Unterscheidung zwischen Parken und Camping ist in diesem Zusammenhang entscheidend.

Parken bedeutet lediglich, das Fahrzeug abzustellen, während es beim Campen unter anderem auch um Aktivitäten des täglichen Lebens außerhalb des Fahrzeugs geht.

Die spanische Gesetzgebung schreibt vor, dass sich Einzelpersonen an einer festen Adresse anmelden müssen (gemäß Artikel 15.1 des Gesetzes 7/1985).
Ein Gesetz, welches diejenigen, die dauerhaft in einem Wohnmobil leben möchten, dazu zwingt sich ordnungsgemäß anzumelden.

Zukünftigen Wohnmobilbewohnern wird empfohlen, sich anwaltlich beraten zu lassen und sich mit den spezifischen Vorschriften ihres beabsichtigten Standorts vertraut zu machen.

Bild Quelle: lavanguardia/es