Hausverkäufe an Ausländer eingeschränkt

Nach mehrmonatiger Verzögerung hat die Regierung der Balearen nun versucht, den Verkauf von Eigenheimen an Gebietsfremde einzuschränken.

Anfang dieser Woche wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die aktuellen Eigentumsgesetze in der EU untersuchen wird.

Auf den spanischen Mittelmeerinseln ist nur begrenzt Wohnraum vorhanden und einige sind der Meinung dass diese „wertvollen“ Orte von Einheimischen bewohnt werden sollten. Denn Ferienhäuser gibt es bereits mehr als genug, zudem stehen die meißten davon mehr als die Hälfte eines Jahres leer.

Diesbezüglich sollte erwähnt werden, dass Dänemark das einzige EU-Land ist, das es legal geschafft hat, den Erwerb von Immobilien durch Ausländer zu beschränken.

Ein derart spezifisches „Verkaufsverbot“ ist ein komplexer Prozess, der viele Schritte umfasst, von denen der erste die Definition des Begriffes „Bewohner“ beinhaltet.

Sobald das geklärt ist muss besagte Arbeitsgruppe die Gebiete der Gemeinde angeben in denen Wohnungs- und Landknappheit herrscht, um eine Begrenzung des Verkaufs an „Nicht-Einheimische zu rechtfertigen…..

…..Darüberhinaus müssen nachvollziehbare Gründe vorliegen die klarstellen, dass  in entsprechender Region bereits reichlich Fremd-Eigentümer vorhanden sind.

Es gibt jedoch noch viele weitere Hürden zu überwinden – Selbst wenn das Gesetz vom lokalen Parlament und der Regierung angenommen wird, könnte es immer noch von der Europäischen Kommission oder einem anderen Mitgliedsstaat abgelehnt werden.

In diesem Fall müssten Anwälte der Balearen sich einschalten und stichhaltige Argumente gegen einen Verkauf an „Gebietsfremde“ vorbringen…..eventuell wird dann eine neue Begutachtung der Sachlage vorgenommen…..

Bild Quelle: cdm archiv