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Mehrwertsteuer auf Erdgas gesenkt

Der Ministerrat hat am Dienstag die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für den Bezug von Erdgas von 21 % auf 5 % genehmigt.

Dieser Beschluss wird zwischen Oktober und Dezember in Kraft treten. Der neue Mehrwertsteuersatz wird allen Erdgaslieferungen zugute kommen.

Bis zum 31. Dezember 2022 gilt der ermäßigte Satz für innergemeinschaftliche Lieferungen, Importe und Käufe von Erdgas.

Ziel ist, den Zugang zur  Gas-Versorgung vor dem Wintereinbruch zu erleichtern und den Verbrauchern somit diverse Planungen bezüglich Gaseinkauf zu ermöglichen.

Darüber hinaus gilt die Steuerermäßigung auch für Pellets, Briketts und Scheitholz, ökologische Ersatzstoffe für Erdgas aus Biomasse…..

…..Davon profitieren können zudem auch Inhaber von Heizungsanlagen, deren Anschaffungspreise mit dem Wintereinbruch deutlich gestiegen sind.

Bild Quelle: cdm archiv