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"Mindestlohn" muss rauf !
- ND-es RTVE
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Der Expertenausschuss, der die Regierung bei der Anhebung des interprofessionellen Mindestlohns (SMI) berät, hat dem Arbeitsministerium
empfohlen, diesen im nächsten Jahr um 3,1 bis 4,7 Prozent anzuheben, was einer maximalen Erhöhung von 56 Euro pro Monat entspräche.
Dieser Vorschlag sieht eine Anhebung des Mindestlohns auf 1.240 € brutto pro Monat vor, zahlbar in 14 Raten – Derzeit liegt der Mindestlohn bei 1.184 € pro Monat.
Die Frage ist allerdings, ob die Erhöhung steuerfrei bleibt oder nicht. Ist sie steuerfrei, schlagen Experten eine Erhöhung um 3,1 % vor, fast 37 € mehr als der aktuelle Satz.
Das monatliche Bruttogehalt würde damit auf 1.221 € steigen (ausgezahlt in 14 Raten).
Wird die Erhöhung hingegen steuerpflichtig, betrüge sie 55,60 € und ergäbe 1.240 €.
Der Vorschlag der Experten im Arbeitsministerium steht im Gegensatz zu dem gemeinsam von den Gewerkschaften CC.OO und UGT vorgelegten
Vorschlag sowie zu dem der Arbeitgeberverbände „CEOE“ und „Cepyme“.
Der Arbeitgeberverband schlägt eine Erhöhung des Mindestlohns um 1,5 % auf 16.824 Euro brutto vor, zuzüglich Einkommensteuer.
Die Gewerkschaften CC,OO und UGT haben ihrerseits eine Erhöhung dieses Mindesteinkommens um 7,5 % auf bis zu 1.273 Euro brutto pro Monat für 14 Zahlungen vorgeschlagen, wobei auch hier eine obligatorische Besteuerung im „IRPF“ vorgesehen ist. …..

….. Im vergangenen Jahr, als der Mindestlohn um 4,4 % auf 1.184 Euro brutto pro Monat angehoben wurde, sprach sich das Finanzministerium für eine Besteuerung aus.
Das Arbeitsministerium lehnte dies ab, woraufhin eine vorübergehende Lösung in Form einer Ausnahmeregelung speziell für 2024 beschlossen wurde.
Bild Quelle: rtve-es