Spanien Nachrichten
Second-Hand-Artikel und das spanische Finanzamt
Der An- und Verkauf von Gebrauchtwaren hat in Spanien in den letzten Jahren stark zugenommen.
Der Verkauf von Kleidung, Sportartikeln oder Haushaltsgeräten über Plattformen wie Vinted und Wallapop hat sich sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen zu einem lukrativen Instrument entwickelt.
Diese Art der Einkommenserzielung ist auch der Steuerbehörde nicht entgangen, die diese Transaktionen derzeit stärker ins Visier nimmt.
Am 2. April beginnt in Spanien die Einkommenssteuerkampagne 2024-2025, die dem Steuerjahr 2024 entspricht – Bürgerinnen und Bürger fragen sich momentan, ob sie ihre Verkäufe erklären sollen und wenn ja, wie sie wohl besteuert werden.
So versendet das Finanzamt Info-Schreiben in denen vor möglichen Fehlern bei der Abgabe der Steuererklärungen gewarnt und dazu aufgefordert wird, diese durch ergänzende Erklärungen zu komplettieren.
Zunächst ist zu beachten, dass mit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 117/2024 in Spanien (Januar 2024), alle in Europa tätigen Online-Handelsplattformen, hinsichtlich des Verkaufs von Second-Hand Artikeln, dazu angehalten sind, dem Finanzamt jährlich die Steuerdaten derjenigen Nutzer mitzuteilen, welche 30 oder mehr Verkäufe getätigt oder aber mehr als 2.000 Euro in einem Kalenderjahr durch den Verkauf erzielt haben.
Entscheidend für die Angabe der Verkäufe ist, ob man einen echten Gewinn erzielt hat.
Im Allgemeinen aber sollte der Verkauf von Gebrauchtwaren als Privatperson nicht der Einkommensteuer unterliegen, solange kein Gewinn erzielt wurde. …..
….. Zum besseren Verständnis: Hat man eine Tasche für 100 Euro gekauft und sie anschließend für 300 Euro verkauft, beträgt der
Gewinn 200 Euro.
Da dieser Betrag in die „erste“ Steuerklasse fällt, wird er mit 19 % besteuert, was bedeutet, dass man 38 Euro Steuern abführen muss.
Hat man im Laufe des Jahres durch mehrere Verkäufe einen Gesamtgewinn von 7.000 Euro erzielt, würden die ersten 6.000 Euro mit 19 % besteuert (1.140 Euro Steuer) und die restlichen 1.000 Euro mit 21 % (210 Euro mehr).
Insgesamt müsste man also auf diese Gewinne 1.350 Euro Einkommensteuer zahlen.
Bild Quelle: capital-es