Viele Ausländer in Spanien entscheiden sich dafür, ihr eigenes Unternehmen zu gründen oder aber alternativen Projekten nachzugehen.
Sie verlassen sich nicht auf den lokalen Arbeitsmarkt, der zudem sehr hohe Arbeitslosenzahlen aufweist.
Andere möchten versuchen, ihr Einkommen zu verbessern, indem sie zusätzlich zu ihrem Hauptberuf eine Nebentätigkeit anstreben.
Eine der einfachsten Möglichkeiten, ein Unternehmen zu gründen besteht darin, Artikel in einem Pop-up-Store zu verkaufen oder einen Stand auf einem lokalen Markt zu eröffnen – Errichtet man einen Pop-up-Stand/Straßenstand verkauft man Waren oder Dienstleistungen auf öffentlichen Straßen oder in einem öffentlichen Raum.
Es handelt sich dabei um eine Handelsform, die sich durch die Mobilität des Verkäufers auszeichnet und es Ihnen ermöglicht, Produkte an verschiedenen Standorten anzubieten.
Diese Arten von Unternehmen werden je nach Art des angebotenen Produkts oder der angebotenen Dienstleistung in verschiedene Kategorien eingeteilt.
Dazu gehören der Verkauf von Lebensmitteln, der Verkauf handwerklicher Produkte, der Verkauf von Textilien oder Kleidung, der Verkauf von Elektronik oder Gadgets oder aber der Verkauf verschiedener anderer Produkte.
Beispielsweise ist der Verkauf von selbstgemachten Kuchen oder Keksen, der auf eine bestimmte Käufergruppe abzielt, etwa glutenfrei, vegan oder zuckerarm, in den letzten Jahren auf Pop-up-Märkten in Barcelona sehr beliebt geworden.
Wobei der Verkauf von Kunsthandwerk wie Schmuck oder Kunstwerken sowie Kleidung auf jedem Flohmarkt gern gesehen ist.
Welche Schritte sind für den legalen Aufbau eines Standes erforderlich ?
1.: Zunächst muss man sich als Selbstständiger oder Autónomo im RETA oder Régimen Especial de Trabajadores Autónomos de la Seguridad Social registrieren lassen – Dazu muss man wissen, dass man für die Zahlung der monatlichen Sozialversicherungsgebühr selber verantwortlich ist.
Da dieser Betrag mindestens 225 € beträgt, bedeutet dies, dass von Anfang an eine finanzielle Belastung entsteht.
2.: Anschließend muss man sich bei der Hacienda oder dem Finanzministerium registrieren lassen – Dort wird man auch für die Economic Activities Tax (IAE) angemeldet. Die IAE, für die man sich anmeldet, hängt davon ab, welche Art von Stand man betreiben will.
Beispielsweise richtet sich die Gruppe 861 speziell an Maler, Bildhauer, Keramiker, Handwerker, Graveure und ähnliche Künstler.
Abhängig von der Kategorie, in die man eingeordnet wird, muss man ggfls. einen Zuschlag zahlen – Bei diesem Zuschlag handelt es sich um die spezielle Mehrwertsteuerregelung für Einzelhändler.
3.: Um einen Stand legal in der Öffentlichkeit aufzustellen, muss man die Genehmigung der Stadtverwaltung von dem Ort einholen, in dem man lebt – Für die Lizenz wird eine Gebühr fällig – Diese variiert von Stadt zu Stadt.
Will man in verschiedenen Städten verkaufen, so muss man in/für jede Stadt eine Lizenz beantragen, andernfalls drohen hohe Geldstrafen.
4.: Hat man vor Lebensmittel an einem Pop-up-Stand/Verkaufsstand zu verkaufen, muss man als zusätzlichen Schritt ein Zertifikat für den Umgang mit Lebensmitteln beantragen – Dieses Dokument ist allerdings relativ einfach zu beschaffen und garantiert die Einhaltung etablierter Hygiene- und Lebensmittelsicherheitsstandards.
Darüber hinaus beinhaltet es die Teilnahme an einem kurzen Kurs und die Zahlung einer kleinen Gebühr – Diese beträgt etwa 20 €.
5.: Will man nur auf lokalen Märkten verkaufen, so entfällt dieser Punkt „5“.
Hat man jedoch vor, einen Stand zu eröffnen, welcher sich auf einer öffentlichen Straße immer an der gleichen Stelle befindet, so benötigt man eine weitere Lizenz, und zwar vom Rathaus – Diese ähnelt der Lizenz, die Bars und Restaurants beantragen müssen, um Stühle und Tische auf der Straße aufstellen zu dürfen.
Auch hierfür ist die Zahlung einer Gebühr erforderlich, die je nach Ort unterschiedlich sein kann.
6.: Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung hängt davon ab, in welcher Region Spaniens man lebt – An nicht allen Orten ist diese Versicherung erforderlich.
Aber „Achtung“ – Den Standort des Verkaufsstandes kann man nicht frei wählen – Das entsprechende Rathaus verfügt über spezielle Plätze.
Und darüber hinaus gibt es bestimmte Produkte, die nicht an Marktständen oder Pop-up-Ständen verkauft werden dürfen.
Bild Quelle: cdm archiv